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08.07.2026
13:26 Uhr
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Wann „droht“ Gefahr? Und wann wird sie „konkret“? Das Bundesverfassungsgericht ist skeptisch, ob die Befugnisse der Polizei im Freistaat mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Irgendwann wurde selbst den Juristinnen und Juristen im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts die Begriffsklauberei zu abstrakt. Was genau ist eine „drohende“ Gefahr, wann wird sie „konkret“, und wie verhält es sich mit den Zwischenstufen – man examinierte die fifty shades of danger im bayerischen Polizeigesetz, weil sich an ihnen entscheidet, wann die Polizei eingreifen darf und wann sie die Bürger in Ruhe lassen muss.
Vor acht Jahren erweiterte die CSU in Bayern die Befugnisse der Polizei – schoss sie dabei übers Ziel hinaus? Das prüft jetzt das Bundesverfassungsgericht. Söders Regierung blickt mit Spannung auf das Urteil.
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